Wertvolle Originalurkunde

Eingetroffen ist die “Hausordnung“ von König Heinrich I. von 929, aus dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg, in einer nicht ganz alltäglichen Transportbox, liegend und erschütterungsarm verpackt. Die spezielle Klimakiste sorgt für Schutz und Erhalt dieser Fracht von unschätzbarem Wert und hält exakt die Klimaverhältnisse, die die Urkunde aus dem Landesarchiv „kennt“. „Die klimatischen Vorgaben zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit macht der Leihgeber. Können wir diese in den Ausstellungsräumen nicht garantieren, findet der Verleih nicht statt“, erklärt Uta Siebrecht, Leiterin des Schlossmuseums. Um die Urkunde regelkonform aufzubewahren, steht eine Klimavitrine bereit, zu der Uta Siebrecht weiter ausführt: „Drei Mal am Tag, zu festgelegten Zeiten, werden die klimatischen Bedingungen abgelesen und fotografiert und dann an den Leihgeber geschickt, sodass dieser sichergehen kann, dass sein Exponat bei uns gut aufgehoben ist. Schließlich sollen sich Interessierte auch in eintausend Jahren noch daran erfreuen können.“

Die aktuelle Sonderausstellung „Heinrich I. in Quedlinburg“, die sich seit dem 19. Mai in zwei Kapiteln auf dem Schlossberg der Welterbestadt zeigt, begeistert mit Originalurkunden und Schätzen höchster historischer Güte und sorgt so für ein regelrechtes Staraufgebot. Die “Hausordnung“ von König Heinrich I. von 929 nimmt als neuer Star der authentischen Geschichte den Platz der von Heinrich I. 922 besiegelte Gründungsurkunde der Stadt ein, die nur zu ganz besonderen Anlässen vom Landesarchiv Nordrhein-Westfalen in Münster verliehen wird. Teil des Kapitels „919 – plötzlich König“ im Schlossmuseum ist seit Juli, also eine weitere der 41 überlieferten Urkunden König Heinrichs I. und damit eine echte Rarität: die „Hausordnung“ vom 16. September 929.

Aktuelle Forschungsergebnisse lassen vermuten, dass das vorliegende Pergament „sehr wahrscheinlich nicht von 929 ist, sondern eher um 970 entstand – und somit eine Fälschung ist. Ein historischer Kriminalfall sozusagen“, erklärt die Museumsleiterin. Dennoch müsse man bei dem Exponat aus dem 10. Jahrhundert nicht von reiner krimineller Energie ausgehen, so Uta Siebrecht weiter. „Oft sind Urkunden und wichtige Dokumente mit den Herrschern gereist, sind verloren gegangen oder bei Bränden zu Schaden gekommen, sodass im Nachhinein ein urkundliches Stück nachverfasst wurde. Das Siegel Heinrichs ist in jedem Fall original, wahrscheinlich abgelöst von einer anderen Urkunde.“ Und was steht nun in der Urkunde? In der „Hausordnung“ regelt König Heinrich I. seine Nachfolge und ordnet sein Reich: Sein Sohn Otto I. wird alleiniger Nachfolger und seine Frau Mathilde wird mit reichen Besitztümern und Ländereien ausgestattet, welche später die Basis des Quedlinburger Stiftes bilden sollten.